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Allgemeine Geschäftsbedinungen ( AGB‘s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Fahrschule Heidi Grob Zürcherstrasse 54 8854 Siebnen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die ausbildende Fahrlehrerin ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Die Fahrschule kann das Bestehen der praktischen Fahrprüfung jedoch nicht garantieren. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht. Ziel Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B gemäss den schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung. Sorgfaltspflicht/Vertrauensgrundsatz Der *Fahrschüler geht mit dem Fahrzeug und den Einrichtungen sorgfältig um. Absichtlich herbeigeführte Schäden können dem Fahrschüler in Rechnung gestellt werden. Die Fahrlehrerin und der Fahrschüler begegnen sich mit Respekt und gegenseitigem Vertrauen. Bei Unsicherheiten verpflichten sich beide Parteien frühzeitig nachzufragen, in dem das gegenseitige Gespräch gesucht wird. Lektionsdauer Eine Lektion dauert 45 Minuten, Doppellektionen sind möglich. Lernfahrausweis Der gültige Lernfahrausweis ist vor jeder Fahrlektion unaufgefordert der Fahrlehrerin vorzuweisen. Ist der Fahrschüler nicht mehr im Besitz des Lernfahrausweises muss dies sofort und unaufgefordert der Fahrschule Heidi Grob mitgeteilt werden. Ausschluss vom Unterricht Die Fahrschule behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum oder wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind, die Lektion zu annullieren und zu verrechnen. Termine Fahrlehrerin und Fahrschüler treffen, sofern verkehrsbedingt möglich, pünktlich am vereinbarten Ort ein. Verspätungen seitens der Fahrschule werden nachgeholt oder minutengenau abgerechnet. Verspätungen seitens Fahrschüler verfallen und können nicht nachgeholt werden. Beide Parteien sind gebeten, ohne Mitteilung per Telefonanruf oder SMS mindesten 15 Minuten am Treffpunkt zu warten. Abmeldung Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrlektion nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich per Whatsapp, SMS oder Sprachnachricht zu verständigen. Die vereinbarten Fahrlektionen müssen spätestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei einer Abmeldung weniger als 48 Stunden vor Lektionsbeginn, ist die Fahrschule berechtigt, 50 % der Kosten als Ausfallentschädigung zu verrechnen. Weniger als 24 Stunden vor Lektionsbeginn wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Im Krankheitsfall oder bei Unfall ist ein Arztzeugnis vorzuweisen, ansonsten wird die gebuchte Fahrlektion vollumfänglich verrechnet. Kursorganisation Aus organisatorischen Gründen behält die Fahrschule sich vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Fahrschule einen Instruktorenwechsel vornehmen. Bezahlung der Kurse Die Kurse sind bei Kursbeginn bar zu bezahlen. Sollte der Betrag bis Ende des Kurses nicht entrichtet sein, wird keine Kursbestätigung ausgestellt. Kursanmeldungen sind verbindlich. Das bedeutet, dass das Kursgeld bei Nichterscheinen in Rechnung gestellt wird. Preise Die Preise sind im Internet veröffentlicht. Die Fahrschule Heidi Grob behält sich das Recht von Preisanpassungen vor. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt. Zahlungsbedingungen Fahrunterricht Die Fahrlektionen, Abonnemente und Administrationspauschale können bar, mit der Post- oder per eBanking beglichen werden. Vor der Führerprüfung werden je nach Absprache ein bis zwei Lektionen zum Einfahren vereinbart. Für die Führerprüfung wird eine Fahrlektionen berechnet. Sämtliche Fahrstundenkosten sind bis zur Prüfung zu begleichen, andernfalls wird der Prüfungstermin abgemeldet. Kann die Prüfung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Fahrschülers (Gebühren, Ausfalllektionen). Abonnemente Ein Abonnement ist im Voraus komplett zu bezahlen und kann nicht rückwirkend auf bereits bezogene Fahrstunden verwendet werden. Bis zum Eingang der Zahlung für ein Abonnement gilt der Tarif für Einzellektionen. Am Ende der Fahrausbildung (bei positiver Führerprüfung) werden nicht genutzte Fahrstunden vom einbezahlten Abonnement zurückerstattet, sofern die Ausbildung nicht abgebrochen wurde. Die bezogenen Lektionen werden dann zum Tarif für Einzellektionen verrechnet. An den Administrationsaufwand bezahlt der Fahrschüler eine einmalige Pauschale im Betrag von CHF 40.00. In Ausnahmefällen verrechnen wir Ihnen eine Umtriebs-Pauschale von CHF 100.-. Zahlungsverzug In speziellen Fällen kann nach Absprache mit der Fahrlehrerin eine Rechnung verlangt werden. Hält der Fahrschüler die Zahlungsfristen nicht ein, stellt die Fahrschule per Einschreiben eine Zahlungserinnerung aus. Die Bearbeitungsgebühr für die Zahlungserinnerung beträgt CHF 15.- -. Wird auf die Zahlungserinnerung wiederum nicht fristgerecht reagiert, leitet die Fahrschule ein Betreibungsverfahren ein. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.-- sowie der Verzugszins von 6% fällig. Gutscheine Pro Fahrschüler kann während der ganzen Fahrausbildung nur 1 Gutschein eingelöst werden (nicht kumulierbar). Diese sind zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Versicherung Fahrschüler sind während des praktischen Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Heidi Grob (Vollkasko und Unfalldeckung) versichert. Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen die Fahrlehrer der Fahrschule Heidi Grob anwesend sind und für die Führerprüfung mit dem Experten. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol oder Drogen Medikamentenmissbrauch Übermüdung Prüfungstermin Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschliessen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt. Deshalb entscheidet die Fahrlehrerin nach pflichtgemässem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung. Mindesten 2 Wochen vor dem Prüfungstermin ist der Fahrunterricht zu intensivieren. Der Fahrschüler hat dann pro Woche mind. 2 - 3 Mal mit dem Fahrlehrer für die Prüfung zu üben. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, zur Entscheidungsfindung eine Belastungsprobe, in Form einer Prüfungs-Testfahrt, bei einer anderen Fahrschule anzuordnen. Die Fahrlehrerin hat das Veto-Recht und kann, bis zu 15 Tage vor dem Prüfungstermin, auch ohne Einverständnis des Fahrschülers die Prüfung verschieben, falls mit einer negativen Führerprüfung gerechnet werden muss. Die Vereinbarung von eigenen Prüfungsterminen beim Verkehrsamt dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Fahrlehrerin getätigt werden. Gerichtsstand Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Heidi Grob ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule. Gültig ab 1. September 2021 * Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird für Fahrschüler/-innen nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermassen gemein
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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Fahrschule Heidi Grob Zürcherstrasse 54 8854 Siebnen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die ausbildende Fahrlehrerin ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Die Fahrschule kann das Bestehen der praktischen Fahrprüfung jedoch nicht garantieren. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht. Ziel Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B gemäss den schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung. Sorgfaltspflicht/Vertrauensgrundsatz Der *Fahrschüler geht mit dem Fahrzeug und den Einrichtungen sorgfältig um. Absichtlich herbeigeführte Schäden können dem Fahrschüler in Rechnung gestellt werden. Die Fahrlehrerin und der Fahrschüler begegnen sich mit Respekt und gegenseitigem Vertrauen. Bei Unsicherheiten verpflichten sich beide Parteien frühzeitig nachzufragen, in dem das gegenseitige Gespräch gesucht wird. Lektionsdauer Eine Lektion dauert 45 Minuten, Doppellektionen sind möglich. Lernfahrausweis Der gültige Lernfahrausweis ist vor jeder Fahrlektion unaufgefordert der Fahrlehrerin vorzuweisen. Ist der Fahrschüler nicht mehr im Besitz des Lernfahrausweises muss dies sofort und unaufgefordert der Fahrschule Heidi Grob mitgeteilt werden. Ausschluss vom Unterricht Die Fahrschule behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum oder wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind, die Lektion zu annullieren und zu verrechnen. Termine Fahrlehrerin und Fahrschüler treffen, sofern verkehrsbedingt möglich, pünktlich am vereinbarten Ort ein. Verspätungen seitens der Fahrschule werden nachgeholt oder minutengenau abgerechnet. Verspätungen seitens Fahrschüler verfallen und können nicht nachgeholt werden. Beide Parteien sind gebeten, ohne Mitteilung per Telefonanruf oder SMS mindesten 15 Minuten am Treffpunkt zu warten. Abmeldung Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrlektion nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich per Whatsapp, SMS oder Sprachnachricht zu verständigen. Die vereinbarten Fahrlektionen müssen spätestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei einer Abmeldung weniger als 48 Stunden vor Lektionsbeginn, ist die Fahrschule berechtigt, 50 % der Kosten als Ausfallentschädigung zu verrechnen. Weniger als 24 Stunden vor Lektionsbeginn wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Im Krankheitsfall oder bei Unfall ist ein Arztzeugnis vorzuweisen, ansonsten wird die gebuchte Fahrlektion vollumfänglich verrechnet. Kursorganisation Aus organisatorischen Gründen behält die Fahrschule sich vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Fahrschule einen Instruktorenwechsel vornehmen. Bezahlung der Kurse Die Kurse sind bei Kursbeginn bar zu bezahlen. Sollte der Betrag bis Ende des Kurses nicht entrichtet sein, wird keine Kursbestätigung ausgestellt. Kursanmeldungen sind verbindlich. Das bedeutet, dass das Kursgeld bei Nichterscheinen in Rechnung gestellt wird. Preise Die Preise sind im Internet veröffentlicht. Die Fahrschule Heidi Grob behält sich das Recht von Preisanpassungen vor. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt. Zahlungsbedingungen Fahrunterricht Die Fahrlektionen, Abonnemente und Administrationspauschale können bar, mit der Post- oder per eBanking beglichen werden. Vor der Führerprüfung werden je nach Absprache ein bis zwei Lektionen zum Einfahren vereinbart. Für die Führerprüfung wird eine Fahrlektionen berechnet. Sämtliche Fahrstundenkosten sind bis zur Prüfung zu begleichen, andernfalls wird der Prüfungstermin abgemeldet. Kann die Prüfung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Fahrschülers (Gebühren, Ausfalllektionen). Abonnemente Ein Abonnement ist im Voraus komplett zu bezahlen und kann nicht rückwirkend auf bereits bezogene Fahrstunden verwendet werden. Bis zum Eingang der Zahlung für ein Abonnement gilt der Tarif für Einzellektionen. Am Ende der Fahrausbildung (bei positiver Führerprüfung) werden nicht genutzte Fahrstunden vom einbezahlten Abonnement zurückerstattet, sofern die Ausbildung nicht abgebrochen wurde. Die bezogenen Lektionen werden dann zum Tarif für Einzellektionen verrechnet. An den Administrationsaufwand bezahlt der Fahrschüler eine einmalige Pauschale im Betrag von CHF 40.00. In Ausnahmefällen verrechnen wir Ihnen eine Umtriebs-Pauschale von CHF 100.-. Zahlungsverzug In speziellen Fällen kann nach Absprache mit der Fahrlehrerin eine Rechnung verlangt werden. Hält der Fahrschüler die Zahlungsfristen nicht ein, stellt die Fahrschule per Einschreiben eine Zahlungserinnerung aus. Die Bearbeitungsgebühr für die Zahlungserinnerung beträgt CHF 15.--. Wird auf die Zahlungserinnerung wiederum nicht fristgerecht reagiert, leitet die Fahrschule ein Betreibungsverfahren ein. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.-- sowie der Verzugszins von 6% fällig. Gutscheine Pro Fahrschüler kann während der ganzen Fahrausbildung nur 1 Gutschein eingelöst werden (nicht kumulierbar). Diese sind zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Versicherung Fahrschüler sind während des praktischen Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Heidi Grob (Vollkasko und Unfalldeckung) versichert. Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen die Fahrlehrer der Fahrschule Heidi Grob anwesend sind und für die Führerprüfung mit dem Experten. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol oder Drogen Medikamentenmissbrauch Übermüdung Prüfungstermin Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschliessen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt. Deshalb entscheidet die Fahrlehrerin nach pflichtgemässem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung. Mindesten 2 Wochen vor dem Prüfungstermin ist der Fahrunterricht zu intensivieren. Der Fahrschüler hat dann pro Woche mind. 2 - 3 Mal mit dem Fahrlehrer für die Prüfung zu üben. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, zur Entscheidungsfindung eine Belastungsprobe, in Form einer Prüfungs-Testfahrt, bei einer anderen Fahrschule anzuordnen. Die Fahrlehrerin hat das Veto-Recht und kann, bis zu 15 Tage vor dem Prüfungstermin, auch ohne Einverständnis des Fahrschülers die Prüfung verschieben, falls mit einer negativen Führerprüfung gerechnet werden muss. Die Vereinbarung von eigenen Prüfungsterminen beim Verkehrsamt dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Fahrlehrerin getätigt werden. Gerichtsstand Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Heidi Grob ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule. Gültig ab 1. September 2021 * Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird für Fahrschüler/-innen nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermassen gemein
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